Glück City in Bruchsal – Öffnungszeiten
- Spielhallen & Spielotheken in Bruchsal
- Ab 18 Jahren
- (4.5)34 Bewertungen bei Google
- Durlacher Str. 65
- Jetzt geöffnet
Über Glück City
Glück City ist eine Spielhalle in Bruchsal (Baden-Württemberg). Das Angebot ist drinnen, also auch bei schlechtem Wetter ein Ziel. Geöffnet an allen 7 Tagen der Woche. Laut Verzeichnisdaten gibt es hier eine Toilette und etwas zu essen. Bei Google haben 34 Menschen den Ort bewertet, im Schnitt mit 4,5 von 5 Sternen.
Weitere Spielhallen & Spielotheken findest du hier: Spielhallen & Spielotheken in Bruchsal und Spielhallen & Spielotheken in Baden-Württemberg.
Nach dem Ausflug einkehren: Biergärten in Bruchsal auf BeerGarden24.
18+ Hinweis
[legal_json] Geschlossen an: Karfreitag (ganztägig geschlossen), Allerheiligen (ganztägig geschlossen), Allgemeiner Buß- und Bettag (ganztägig geschlossen), Totensonntag (ganztägig geschlossen), Volkstrauertag (ganztägig geschlossen), Heiligabend und 1. Weihnachtstag (ganztägig geschlossen)
Quelle: www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GlSpielGBWrahmen/par, Stand 18.9.2026[legal_json] Zutritt ab 18. § 43 Abs. 1 LGlüG: Betreiber von Spielhallen haben dafür zu sorgen, dass sich in der Spielhalle keine Personen unter 18 Jahren oder gesperrte Spielerinnen und Spieler aufhalten. Dies ist durch Einlasskontrollen sicherzustellen, bei denen die Personalien der Gäste festgestellt und mit der zentralen, spielformübergreifenden Sperrdatei nach § 23 Absatz 1 GlüStV 2021 abgeglichen werden.
Quelle: www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GlSpielGBWrahmen/par, Stand 18.9.2026[legal_json] Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 0 Uhr und endet um 6 Uhr. Aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse oder bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses kann der Beginn vorverlegt oder das Ende hinausgeschoben werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist nicht zulässig. – Nur Verlängerung möglich (Beginn vorverlegt oder Ende hinausgeschoben), keine Verkürzung zulässig (§ 46 Abs. 1 Sätze 2–3 LGlüG). Eine gefundene widersprüchliche Sekundärangabe zu einer Gaststätten-Sperrzeitregel (GastVO) betraf nicht Spielhallen, sondern Gaststätten/Schankwirtschaften.
Quelle: www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GlSpielGBWrahmen/par, Stand 18.9.2026Alle Angaben stammen aus öffentlich sichtbaren Quellen: Verzeichnisdaten und der Website des Ortes. Jede Angabe trägt ein Datum, damit du weißt, wie aktuell sie ist.
7.7.2026
erfasst
erfasst
offen
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