Spielpalast Spielothek in Oberasbach – Öffnungszeiten
- Spielhallen & Spielotheken in Oberasbach
- Ab 18 Jahren
- (4.0)2 Bewertungen bei Google
- Rothenburger Str. 4
- Vorübergehend geschlossen
Vorübergehend geschlossen
Spielpalast Spielothek ist laut Verzeichnisdaten vorübergehend geschlossen. Die Öffnungszeiten unten sind der letzte bekannte Stand – bitte vor dem Besuch beim Ort nachfragen.
Offen in der Nähe: Play & Fun Spielothek (2,7 km) · Löwen Play (2,8 km) · Spielhalle Glückspilz (2,8 km) · alle Spielhallen & Spielotheken in Oberasbach
Über Spielpalast Spielothek
Spielpalast Spielothek ist eine Spielhalle in Oberasbach (Bayern). Das Angebot ist drinnen, also auch bei schlechtem Wetter ein Ziel. Bei Google haben 2 Menschen den Ort bewertet, im Schnitt mit 4,0 von 5 Sternen.
Weitere Spielhallen & Spielotheken findest du hier: Spielhallen & Spielotheken in Oberasbach und Spielhallen & Spielotheken in Bayern.
18+ Hinweis
[legal_json] Geschlossen an: Aschermittwoch (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter verboten), Gründonnerstag (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Karfreitag (Schutzzeit ab 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Karsamstag (Schutzzeit ab 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Allerheiligen (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Volkstrauertag (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Totensonntag (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Buß- und Bettag (Schutzzeit ab 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr), Heiliger Abend (24. Dezember) (Schutzzeit ab 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGlueStV-12, Stand 18.9.2026[legal_json] Zutritt ab 18
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGlueStV-12, Stand 18.9.2026[legal_json] Sperrzeit 3:00–9:00 Uhr (Art. 12 Abs. 2 AGGlüStV). Historisch galt bis 31.07.2017 eine kürzere Sperrzeit von 3:00–6:00 Uhr; seit 01.08.2017 gilt die verlängerte Fassung 3:00–9:00 Uhr. – Gemeinden dürfen die Sperrzeit bei öffentlichem Bedürfnis oder besonderen örtlichen Verhältnissen per Verordnung verlängern (nicht verkürzen); 3:00–9:00 Uhr ist die landesweite Untergrenze (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV).
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGGlueStV-12, Stand 18.9.2026Alle Angaben stammen aus öffentlich sichtbaren Quellen: Verzeichnisdaten und der Website des Ortes. Jede Angabe trägt ein Datum, damit du weißt, wie aktuell sie ist.
15.9.2026
offen
erfasst
offen
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